Living in Portugal
Umzug nach Portugal
steuerregelung für ansässige ohne ständigen wohnsitz
Wettbewerbsvorteile:
  • Besteuerung zu einem festen Steuersatz von 20%  auf in Portugal erzielte Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, über einen Zeitraum von 10 Jahren und unter bestimmten Voraussetzungen;
  • Keine Doppelbesteuerung im Falle von Einkommen aus Renten und selbstständiger oder abhängiger Beschäftigung im Ausland
Wie können Sie den Status des Ansässigen ohne ständigen Wohnsitz beantragen?
  1. Wenn Sie in den letzten fünf Jahren keinen Wohnsitz in Portugal hatten;

  2. Wenn Sie Ihren Steuerwohnsitz beim zuständigen Finanzamt in Portugal anmelden (zu diesem Zweck müssen Sie einen Aufenthalt von mehr als 183 aufeinanderfolgenden oder unterbrochenen Tagen in Portugal vorweisen, oder, falls Sie nur eine kürzere Aufenthaltsdauer vorweisen können, am 31. Dezember des in Frage kommenden Jahres einen Wohnsitz in Portugal haben, der darauf schließen lässt, dass die Absicht besteht denselben als ständigen Wohnsitz zu erhalten und zu belegen);

  3. Der Antrag auf Einschreibung als Ansässiger ohne ständigen Wohnsitz muss auf elektronischem Weg im Portal des Finanzamts nach dem Akt der Einschreibung als Ansässiger im portugiesischen Hoheitsgebiet und bis zum 31. März, einschließlich, des Folgejahres, in dem Sie Ansässiger in diesem Gebiet geworden sind, durchgeführt werden.
Wenn der Status des Ansässigen ohne ständigen Wohnsitz genehmigt wurde, welcher Steuersatz und welche Steuerbelastung wird auf die in Portugal erzielten Einkommen berechnet?

Bei unselbständiger oder selbständiger Arbeit beträgt der anwendbare Steuersatz 20% im Falle von Einkünften aus Tätigkeiten mit hoher Wertschöpfung wie z.B. als Universitätsprofessor; Arzt; leitender Angestellter; IT-Techniker usw.

Die Registrierung als nicht-gewohnheitsmäßiger Einwohner verleiht Ihnen das Recht, als solcher für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Jahr der Registrierung als Steueransässiger auf portugiesischem Gebiet besteuert zu werden.
Wenn Sie den Status eines nicht-gewohnheitsmäßigen Einwohners erlangt haben, wie hoch sind die Steuersätze oder Befreiungen für im Ausland erzielte Einkünfte?

  • Renten (Nettoeinkommen) aus ausländischen Quellen werden mit einem Steuersatz von 10% besteuert;
  • Einkommen aus einer unselbständigen Beschäftigung und einer ausländischen Quelle sind von der Steuer befreit, wenn:

1. die Besteuerung in dem anderen Vertragsstaat nach dem Doppelbesteuerungsabkommen, das Portugal mit diesem Staat geschlossen hat, vorgenommen wird; oder

2. die Besteuerung in dem anderen Land, Gebiet oder in der anderen Region wird, in Fällen, in denen es kein von Portugal abgeschlossenes Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung gibt, solange die Einkünfte nach den in Artikel 18 Nr. 1 des IRS-Codes vorgesehenen Kriterien nicht als auf portugiesischem Territorium erzielt gelten.

  • Einkommen aus einer ausländischen Quelle, das aus selbständiger Arbeit (aus Dienstleistungen mit hohem Mehrwert) aus Kapitaleinkommen oder aus Vermögenseinkommen resultiert, ist in Portugal von der Besteuerung befreit, wenn:

1. die Besteuerung in dem anderen Vertragsstaat nach dem mit Portugal geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen vorgenommen werden kann; oder

2. die Besteuerung in dem anderen Land, Gebiet oder der anderen Region nach dem Modell des OECD-Musterabkommens zur Besteuerung von Einkommen und Vermögen vorgenommen werden kann, das entsprechend den Anmerkungen und Vorbehalten Portugals interpretiert wird, in den Fällen, in denen es kein von Portugal abgeschlossenes Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung gibt, unter der Voraussetzung, dass sie nicht in einer Liste aufgeführt sind, die von dem für den Finanzbereich zuständigen Regierungsmitglied in Bezug auf privilegierte und deutlich günstigere Steuerregelungen angeordnet und bestätigt wurde, und unter der Voraussetzung, dass die Einkünfte, gemäß den in Artikel 18 des genannten Gesetzbuches festgelegten Kriterien, nicht als in dem Gebiet erzielt gelten.

DIE HIER VORLIEGENDEN INFORMATIONEN ERHEBEN KEINEN ANSPRUCH AUF VOLLSTÄNDIGKEIT UND ERSETZEN NICHT DIE GENAU LEKTÜRE DER JEWEILIG GÜLTIGEN GESETZGEBUNG