FAQ - Über wohnsitz voraussetzungen
- Wie lange dürfen Sie sich in Portugal aufhalten, ohne sich um Papiere kümmern zu müssen, wenn Sie Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaats sind?
- Wie bekommt man eine Langzeit-Aufenthaltsgenehmigung?
- Was ist eine Aufenthaltserlaubnis?
- Wie kann die portugiesische Staatsangehörigkeit erworben werden?
Wie lange dürfen Sie sich in Portugal aufhalten, ohne sich um Papiere kümmern zu müssen, wenn Sie Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaats sind?
Staatsbürger von EU-Mitgliedsstaaten haben das Recht sich bis zu drei Monate in Portugal aufzuhalten. Dazu reicht ein gültiger Personalausweis oder Pass. Dies gilt auch für Familienangehörige, die mit einem gültigen Pass ins Land einreisen, um den EU-Bürger zu begleiten oder sich ihm in Portugal anzuschließen.
Wie bekommt man eine Langzeit-Aufenthaltsgenehmigung?
Sie sollten dieses Dokument beim Ausländeramt (Serviço de Estrangeiros e Fronteiras) beantragen, bevor ihre Wohnsitzerlaubnis (autorização de residência) abläuft. Lassen Sie sich vorher einen Termin geben.
Was ist eine Aufenthaltserlaubnis?
Dem ausländischen Bürger, dem es erlaubt ist, im nationalen Hoheitsgebiet zu wohnen, wird ein Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis), der 2 Arten einschließt, ausgestellt:
a) Befristete Aufenthaltserlaubnis- sie ist für ein 1 Jahr ab ihrem Ausstellungsdatum gültig und kann für einen Zeitraum von jeweils 2 Jahren erneuert werden.Für weitere Informationen über die Ausstellung von Aufenthaltserlaubnissen sehen Sie die vom Amt für Ausländer- und Grenzangelegenheiten zur Verfügung gestellte Information hier
b) Unbefristete Aufenthaltserlaubnis - ohne Gültigkeitsdatum; muss aber alle 5 Jahre oder immer, wenn Änderungen der angegebenen Daten auftreten, erneuert werden.
Wie kann die portugiesische Staatsangehörigkeit erworben werden?
- In der geltenden Gesetzgebung sind verschiedene Arten für den Erwerb der portugiesischen Staatsangehörigkeit verankert, welche Sie hier einsehen können.
- Für ausführliche Informationen über dieses Thema kontaktieren Sie das Instituto dos Registos e Notariado (port. Amt für Registrierungen und notarielle Angelegenheiten) unter
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